Studienwahl, Studienkampf, Studienplatzklage
Als frischgebackener Abiturient hatman die Qual der Wahl, was man mit seinerHochschulberechtigung,dem Abitur, allesstudierenmöchte, hat man doch mit der abgelegten und bestandenen Reifeprüfung,die BefähigungzumStudium erlangt. Soweit die Theorie, inder Praxis sieht es allerdings ein wenig anders aus. Auchwenn der 12. Paragraf des Grundgesetzesbesagt, dass „Alle Deutschen das Recht [haben], Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen“ (Art. 12 GG), gibt es Zulassungsbeschränkungen wie den Numerus Clausus, die ZVS,die Zentralstelle für die Vergabevon Studienplätzen, jetzt Stiftung für Hochschulzulassungund andere Hürden wie Eignungstests und Prüfungen, die den Erhalt einesStudienplatzeserschweren. Das gilt vor allen bei beliebtenStudienplätzen wie der Humanmedizin, der Psychologie, von medialen Studiengängen und vielen weiteren.
Daher ist man gut beraten, wennmanschon relativ frühweiß, was man studierenmöchte, sich inder Schule reinhängt und auch ein, zwei Praktika in einemähnlichenBereich wiedas spätereStudiumschadennicht, um die Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen und somitdenStudienplatz zu erhalten,den man auchstudieren möchte UdonachMöglichkeit auchan der Universität, die man sich zum Studium ausgesucht hat.
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