Prinzipiell kommt eine Hausratversicherung für Schäden an den eigenen Einrichtungsgegenständen auf. Schäden die durch Sturm, Leitungswasser oder Einbruch entstehen werden durch die Hausratversicherung finanziell ersetzt. Wer ein Aquarium sein eigen nennt, sollte die Versicherungsleistungen prüfen, ob dies bei auslaufenden Wasser durch die Versicherung abgesichert wird. Einige Anbieter von Hausratversicherungen schließen Aquarien bis zu einem Fassungsvermögen von 200 Litern in den Versicherungsbedingungen mit ein. Manch ein Anbieter schließt sogar bis zu 500 Liter in die Versicherungsleistung mit ein. In Deutschland gibt es beim Thema Aquarium und auslaufendes Wasser keine einheitliche Regelung.
So sollten Besitzer eines Aquarium sich vorher bei der Versicherung erkundigen, ob solch eine Schaden in der privaten Hausratversicherung mit eingeschlossen ist. Der Versicherungsnehmer muss einen Schaden mit dem Aquarium binnen einer Woche bei der Versicherung anzeigen und dies muss in schriftlicher Form geschehen. Von der Versicherung bekommt man daraufhin eine Schadenanzeige welche wahrheitsgetreu ausgefüllt werden muss Weiterhin können Kostenvoranschläge oder Kaufbelege den Schaden für die Versicherung belegen. In den meisten Fällen ersetzt die Hausratversicherung nicht den Schaden des Aquariums selbst. Es werden nur die Schäden durch das auslaufende Wasser Möbeln und dem Teppich reguliert. Gegen eine geringe Erhöhung der Versicherungsprämie lässt sich ein Aquarium aber mitversichern. Eine reine Aquariumversicherung gibt es so in Deutschland nicht. Ein Aquarium lässt sich nur mit einer Hausratversicherung absichern, wenn dies auch tatsächlich so vertraglich vereinbart wurde. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Aquarium mitversichert ist oder nicht, hilft ein Blick in den Vertrag oder man wendet sich direkt an den Versicherer.